Beleuchtung am Arbeitsplatz Vorschriften – Normen, Regeln und Atmosphäre
Licht ist keine Nebensache. Es entscheidet darüber, ob wir uns im Büro konzentrieren können, in der Werkstatt sicher arbeiten oder im Labor präzise Ergebnisse erzielen. Und es geht nicht nur um Wohlbefinden – es ist klar durch die Arbeitsplatzbeleuchtungsverordnung geregelt. Als Lichtplaner in Berlin und Antwerpen verbinden wir diese rechtlichen Rahmenbedingungen mit atmosphärischem Design und machen aus Vorschrift Identität und Qualität.
👉 In diesem Artikel erfährst du, welche Regeln gelten, welche Normen du kennen musst und warum großartiges Licht mehr ist als das Erfüllen von Mindestanforderungen.
📜 Rechtlicher Rahmen
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
Die ArbStättV bildet die Grundlage aller Anforderungen. Sie schreibt vor, dass Arbeitsplätze so beleuchtet sein müssen, dass Beschäftigte keinen Schaden erleiden. Hier sind die Anforderungen an die Beleuchtung von Arbeitsplätzen eindeutig verankert.
➡️ ArbStättV – Arbeitsstättenverordnung
Weitere Informationen von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA):
➡️ BAuA – Beleuchtung und Arbeitsstätten
ASR A3.4 „Beleuchtung“
Die Technische Regel ASR A3.4 konkretisiert die ArbStättV. Sie definiert Mindestwerte für Beleuchtungsstärke, Gleichmäßigkeit, Blendung und flimmerfreien Betrieb. Arbeitgeber müssen diese Punkte erfüllen, um den Vorschriften zu entsprechen.
➡️ ASR A3.4 PDF (BAuA)
DIN EN 12464-1
Die DIN EN 12464-1 regelt die Beleuchtung von Arbeitsstätten in Innenräumen – von Beleuchtungsstärken bis zur Begrenzung der Blendung. Sie gilt europaweit als Standard und ist Teil der Vorschriften zur Arbeitsplatzbeleuchtung.
➡️ DIN EN 12464-1 Standard Info
Weitere Regelwerke
🔎 Technische Anforderungen im Überblick
✔️ Beleuchtungsstärke: Büroarbeitsplatz mind. 500 Lux, Umgebung mind. 300 Lux
✔️ Blendung & UGR-Wert: UGR ≤ 19 bei Bildschirmarbeitsplätzen
✔️ Farbwiedergabe & Lichtfarbe: Ra ≥ 80, 3.000–5.000 Kelvin
✔️ Tageslicht & Ausblick: Tageslicht einbeziehen, Sichtverbindung nach außen sicherstellen
🛠️ Praxisbeispiele
- Bildschirmarbeitsplatz: 500 Lux
- Präzisionsmontage: 1.000–1.500 Lux
- Werkstatt: 300 Lux
✅ Checkliste für Arbeitgeber & Planer
- ArbStättV – umgesetzt? ✅
- DIN EN 12464-1 – erfüllt? ✅
- Beleuchtungsstärke ≥ 500 Lux am Arbeitsplatz? ✅
- UGR-Wert ≤ 19? ✅
- Tageslicht – Sicht nach außen vorhanden? ✅
- Wartung – regelmäßig geplant? ✅
🌍 Fazit – Vorschrift + Atmosphäre
Vorschriften zur Arbeitsplatzbeleuchtung gewährleisten Sicherheit und Gesundheitsschutz.
Doch erst durch gutes Lichtdesign – entwickelt von erfahrenen Lichtplanern in Berlin und Antwerpen – entstehen Räume, in denen wir uns konzentrieren, kreativ sein oder entspannen können.
„Licht ist nicht nur Vorschrift – es ist Identität, Atmosphäre und Kultur.“
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Bilder: Full Node Office in Berlin (designed by Studio de Schutter) – zeigt, wie Beleuchtungsvorschriften mit Funktionalität und Charakter harmonieren.

