Arbeitsstättenverordnung Beleuchtung: Mehr als nur ein Gesetzestext
Wenn wir über Arbeitsplätze sprechen, denken viele zuerst an ergonomische Stühle, flexible Arbeitszeiten oder digitale Tools. Aber eines wird oft unterschätzt: das Licht. Dabei ist es kein Zufall, dass die Arbeitsstättenverordnung Beleuchtung so klare Vorgaben macht. Denn Licht entscheidet, wie wir Räume wahrnehmen, wie konzentriert wir arbeiten – und wie wohl wir uns dabei fühlen.
👓 Was genau steht eigentlich drin?
Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) regelt die Mindeststandards für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz. Für die Beleuchtung wird das in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten konkretisiert, insbesondere in der ASR A3.4 „Beleuchtung und Sichtverbindung“ (BAuA, PDF). Dort heißt es unter anderem:
Ausreichend Tageslicht ist Pflicht, wo immer möglich.
Künstliche Beleuchtung muss gleichmäßig und blendfrei sein.
Die Beleuchtungsstärke richtet sich nach DIN EN 12464-1 (2021) – für Bildschirmarbeit zum Beispiel mindestens 500 Lux.
Auch Not- und Sicherheitsbeleuchtung ist vorgeschrieben, um Orientierung im Ernstfall zu gewährleisten.
Das wirkt auf den ersten Blick sehr technisch, aber eigentlich steckt etwas ganz Einfaches dahinter: Menschen sollen gut sehen, sicher arbeiten und gesund bleiben.
📐 Mehr als Helligkeit
„Hauptsache hell“ – dieser Satz führt oft in die Irre. Denn Lichtqualität bedeutet weit mehr. Die ArbStättV verweist deshalb auf die DIN EN 12464-1 (2021), die detaillierte Anforderungen definiert. Entscheidend sind zum Beispiel:
Blendfreiheit: Ohne Sonnenschutz oder Entblendung ermüden Augen schnell.
Farben und Kontraste: Eine gute Farbwiedergabe (CRI) sorgt für präzises Arbeiten.
Lichtfarbe: Warmes Licht unterstützt Wohlbefinden, kühleres Licht fördert Konzentration.
🌞 Tageslicht – der unterschätzte Faktor
Die ArbStättV betont ausdrücklich die Bedeutung von Tageslicht. Natürliches Licht steuert unseren Biorhythmus, gibt uns Energie und wirkt nachweislich positiv auf die Stimmung. Systeme zur Tageslichtlenkung – etwa reflektierende Flächen oder adaptive Fassaden – helfen, diesen Effekt ganzjährig nutzbar zu machen.
Die BAuA-Publikation „Beleuchtung von Arbeitsstätten – Stand der Regelsetzung“ (PDF) zeigt dabei sehr deutlich: Nur die Kombination von natürlichem und künstlichem Licht schafft langfristig gesunde Arbeitsbedingungen.
🛠️ Und was heißt das in der Praxis?
Für uns Lichtplaner in Berlin bedeutet das:
Wir lesen die Verordnung nicht als Checkliste, sondern als Einladung, Räume besser zu machen.
Statt nur Normen zu erfüllen, übersetzen wir sie in Atmosphäre und Identität.
Wir nutzen Vorgaben wie 500 Lux nicht als starre Zahl, sondern als Ausgangspunkt für flexible, nachhaltige Lichtkonzepte.
Ein Beispiel: In einem Büroprojekt haben wir die geforderte Grundbeleuchtung mit einer indirekten Deckenlösung umgesetzt – blendfrei und effizient. Erst durch ergänzende Akzentleuchten und steuerbare Lichtfarben entstand ein Raum, der nicht nur funktional, sondern auch inspirierend wirkt.
🏠 Fazit: Gesetz + Gestaltung = Mehrwert
Die Arbeitsstättenverordnung zur Beleuchtung ist kein Kreativ-Killer, sondern ein Fundament. Sie gibt uns Sicherheit und Richtung, lässt aber genug Spielraum für Atmosphäre, Nachhaltigkeit und emotionale Qualität.
Oder wie Sabine De Schutter es formuliert:
„Licht ist nicht nur Funktion – es ist Ausdruck dessen, wie wir Räume erleben.“
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