Arbeitsstättenverordnung Beleuchtung: Mehr als nur ein Gesetzestext

Wenn wir über Arbeitsplätze sprechen, denken viele zuerst an ergonomische Stühle, flexible Arbeitszeiten oder digitale Tools. Aber eines wird oft unterschätzt: das Licht. Dabei ist es kein Zufall, dass die Arbeitsstättenverordnung Beleuchtung so klare Vorgaben macht. Denn Licht entscheidet, wie wir Räume wahrnehmen, wie konzentriert wir arbeiten – und wie wohl wir uns dabei fühlen.

👓 Was genau steht eigentlich drin?

Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) regelt die Mindeststandards für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz. Für die Beleuchtung wird das in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten konkretisiert, insbesondere in der ASR A3.4 „Beleuchtung und Sichtverbindung“ (BAuA, PDF). Dort heißt es unter anderem:

  • Ausreichend Tageslicht ist Pflicht, wo immer möglich.

  • Künstliche Beleuchtung muss gleichmäßig und blendfrei sein.

  • Die Beleuchtungsstärke richtet sich nach DIN EN 12464-1 (2021) – für Bildschirmarbeit zum Beispiel mindestens 500 Lux.

  • Auch Not- und Sicherheitsbeleuchtung ist vorgeschrieben, um Orientierung im Ernstfall zu gewährleisten.

Das wirkt auf den ersten Blick sehr technisch, aber eigentlich steckt etwas ganz Einfaches dahinter: Menschen sollen gut sehen, sicher arbeiten und gesund bleiben.

📐 Mehr als Helligkeit

„Hauptsache hell“ – dieser Satz führt oft in die Irre. Denn Lichtqualität bedeutet weit mehr. Die ArbStättV verweist deshalb auf die DIN EN 12464-1 (2021), die detaillierte Anforderungen definiert. Entscheidend sind zum Beispiel:

  • Blendfreiheit: Ohne Sonnenschutz oder Entblendung ermüden Augen schnell.

  • Farben und Kontraste: Eine gute Farbwiedergabe (CRI) sorgt für präzises Arbeiten.

  • Lichtfarbe: Warmes Licht unterstützt Wohlbefinden, kühleres Licht fördert Konzentration.

🌞 Tageslicht – der unterschätzte Faktor

Die ArbStättV betont ausdrücklich die Bedeutung von Tageslicht. Natürliches Licht steuert unseren Biorhythmus, gibt uns Energie und wirkt nachweislich positiv auf die Stimmung. Systeme zur Tageslichtlenkung – etwa reflektierende Flächen oder adaptive Fassaden – helfen, diesen Effekt ganzjährig nutzbar zu machen.

Die BAuA-Publikation „Beleuchtung von Arbeitsstätten – Stand der Regelsetzung“ (PDF) zeigt dabei sehr deutlich: Nur die Kombination von natürlichem und künstlichem Licht schafft langfristig gesunde Arbeitsbedingungen.

🛠️ Und was heißt das in der Praxis?

Für uns Lichtplaner in Berlin bedeutet das:

  • Wir lesen die Verordnung nicht als Checkliste, sondern als Einladung, Räume besser zu machen.

  • Statt nur Normen zu erfüllen, übersetzen wir sie in Atmosphäre und Identität.

  • Wir nutzen Vorgaben wie 500 Lux nicht als starre Zahl, sondern als Ausgangspunkt für flexible, nachhaltige Lichtkonzepte.

Ein Beispiel: In einem Büroprojekt haben wir die geforderte Grundbeleuchtung mit einer indirekten Deckenlösung umgesetzt – blendfrei und effizient. Erst durch ergänzende Akzentleuchten und steuerbare Lichtfarben entstand ein Raum, der nicht nur funktional, sondern auch inspirierend wirkt.

🏠 Fazit: Gesetz + Gestaltung = Mehrwert

Die Arbeitsstättenverordnung zur Beleuchtung ist kein Kreativ-Killer, sondern ein Fundament. Sie gibt uns Sicherheit und Richtung, lässt aber genug Spielraum für Atmosphäre, Nachhaltigkeit und emotionale Qualität.

Oder wie Sabine De Schutter es formuliert:
„Licht ist nicht nur Funktion – es ist Ausdruck dessen, wie wir Räume erleben.“

👉 Wenn Sie wissen möchten, wie wir gesetzliche Anforderungen mit atmosphärischem Mehrwert verbinden: Sprechen Sie uns an. Wir zeigen, dass Normen nicht nur erfüllt, sondern übertroffen werden können.

Weiterführende Links

Arbeitsstättenverordnung Beleuchtung, bsp. Tageslicht.png
Arbeitsstättenverordnung Beleuchtung, bsp. Leuchtstrebe.png
Arbeitsstättenverordnung Beleuchtung, bsp. Flurplan.png
Sabine De Schutter

Founded in Berlin in 2015 by Belgian born Sabine De Schutter, Studio De Schutter reflects the strong belief that architectural lighting design is much more than just lighting up the built environment.

As independent lighting designers, the studio's focus is on user-centred design, because design is about creating meaningful spaces that positively affect people's lives. Studio De Schutter work focuses on creative lighting for working spaces, custom fixtures for heritage buildings to workshops and installations for public space.The studio's motto = #creativityisourcurrency

Sabine teaches at the HPI d.school, Hochschule Wismar, is an IALD member and the ambassador for Women in Lightingin Germany.

Studio De Schutter wurde 2015 von der in Belgien geborenen Sabine De Schutter (*1984) in Berlin gegründet. Die in Berlin lebende Designerin studierte Innenarchitektur in Antwerpen und Barcelona, hat einen zweiten Master-Abschluss in architektonischem Lichtdesign (HS Wismar) und studierte Design Thinking an der HPI d.school in Potsdam.

Das Studio De Schutter zeigt, dass es beim architektonischen Lichtdesign darum geht, Wahrnehmung zu formen und Erfahrungen zu schaffen. Für Studio De Schutter geht es beim Lichtdesign darum, eindrucksvolle Umgebungen zu schaffen, die das Leben der Menschen positiv beeinflussen. Der Benutzer steht im Mittelpunkt ihres Ansatzes und deshalb lassen sie und ihr Team sich nicht durch konventionelle Beleuchtungsstandards einschränken. Sie arbeiten eng mit ihren Kunden zusammen, um die Vision des Projekts und die Nutzerbedürfnisse zu verstehen und sie mit Licht zu akzentuieren. Das Studio De Schutter hat kreative Lichtlösungen für Arbeitsumgebungen, Lichtkunstinstallationen und kundenspezifische Leuchten in seinem Portfolio. Heute ist es ein vierköpfiges Team von internationalen Power-Frauen, die sich alle leidenschaftlich damit, wie Licht den Raum, die Erfahrungen und Emotionen formt, beschäftigt.

Sabine De Schutter lehrt an der Hochschule Wismar und ist Botschafterin für Women in Lighting (https://womeninlighting.com) in Deutschland.

https://www.studiodeschutter.com
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